Bevor der NIS2-Arbeitsplatz startet, brauchen wir drei Angaben von Ihnen.
Warum
NIS2 stellt je nach Sektor, Größe und Rolle unterschiedliche Anforderungen. Bevor Sie einsteigen, ordnen wir gemeinsam ein, welche davon für Sie gelten — und in welcher Reihenfolge Sie sinnvoll vorgehen.
Was zu tun ist
Wir führen Sie mit fünf Fragen durch die NIS2-Einstufung nach §28 BSIG. Nur Auswahl, keine Texteingabe. Unter zwei Minuten.
Was Sie bekommen
Eine Einschätzung ob Sie als wE, bwE oder KRITIS einzuordnen sind — und damit, ob und wie NIS2 bei Ihnen Anwendung findet.
Einordnung nach §28 BSIG
5 Fragen · ca. 2 Min.
Frage 1 von 5
Scoping
In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?
Der Tätigkeitsbereich ist der erste Hinweis darauf, ob NIS2 eher direkt, erweitert oder nur mittelbar relevant wird.
Scoping
Wie groß ist Ihr Unternehmen?
Das entscheidet wesentlich mit darüber, ob NIS2 direkt greift oder eher mittelbar über Kunden, Verträge oder Gruppenstrukturen relevant wird.
Scoping
Trifft einer dieser Sonderfälle auf Ihr Unternehmen zu?
Diese Fälle sind typischerweise bereits gesondert reguliert, hochsensibilisiert oder organisatorisch anders aufgestellt.
Scoping
Arbeiten Sie für Kunden, die bereits NIS2-Anforderungen stellen oder stellen werden?
Auch ohne unmittelbare NIS2-Pflicht entsteht oft faktischer Druck über Kunden, Vertragsanforderungen und Nachweispflichten.
Scoping
Sind Sie Teil eines Konzerns oder einer Gruppe mit zentralen Vorgaben?
Mittelbare Betroffenheit entsteht häufig dort, wo Compliance, Security oder Dokumentation konzernweit vorgegeben werden.
Ergebnis
Ihr Einstieg in den NIS2-Arbeitsplatz
Startprofil wird ermittelt
Auf Basis Ihrer Angaben wird der Arbeitsbereich passend eingerichtet — mit einer empfohlenen Arbeitsreihenfolge, die zu Ihrem Profil passt.