Sicherheitsmaßnahmen nach §30 BSIG —
Stand erfassen und nachweisen
MFA ist eingerichtet, Backups laufen, ein Zugriffskonzept existiert. Das ist ein guter Anfang. Was §30 BSIG zusätzlich erwartet: dass Status, Zuständigkeit und letzter Prüftermin dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Was §30 BSIG konkret erwartet
§30 BSIG verlangt geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen — und deren regelmäßige Überprüfung. In der Praxis fehlt häufig nicht die Maßnahme, sondern die Dokumentation dahinter. Vier Punkte werden in einer Prüfsituation erwartet:
MFA, Backup und Zugriffsrechte sind in vielen Unternehmen teilweise vorhanden. Was häufig fehlt: eine Übersicht, die zeigt, was geprüft ist, wer zuständig ist und was noch aussteht. Das ist der Nachweis, den §30 BSIG erwartet.
Maßnahmenstand strukturiert erfassen.
Das Maßnahmenpaket erfasst den Stand der wichtigsten Basiskontrollen nach §30 BSIG — mit Ampelstatus, Zuständigen und Prüfterminen. Es ist Grundlage für den internen Review und für externe Anfragen durch Kunden, Prüfer oder Versicherer.
Arbeitsvorlage öffnen
Die Vorlage ist nach Maßnahmenkategorien gegliedert — mit Status, Zuständigem und Prüfdatum. Direkt im Browser verwendbar.
Maßnahmenpaket öffnen →Noch keinen Überblick, welche Maßnahmen fehlen? Gap-Übersicht als Einstieg →